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Mitarbeiter und Lehrlinge: Private Fortführung betrieblicher Altersvorsorge hat Tücken
Betriebsrente
Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung verwenden, Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte eingeschlossen. Doch was passiert, wenn ein Mitarbeiter die Firma wechselt? Kann er die angesammelten Ansprüche zum neuen Arbeitgeber so ohne weiteres mitnehmen? Oder sollte er d...
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