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Bundesarbeitsgericht: Kein Lohn für Handwerksmeister als Feigenblatt

Urteil

Der Stuckateurmeister war bereits in Rente, als ihn ein Stuckateurhandwerksbetrieb anheuerte. Der Geschäftsführer der GmbH hatte keinen Meisterbrief und suchte nach einer Möglichkeit, den Betrieb dennoch in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Meister und Geschäftsführer schlossen einen Arbeitsvertrag, nach dem der Meister als Betriebsleiter gegen 6000 DM brutto 39 Stunden die Woche arbeiten so...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/156879.bundesarbeitsgericht-kein-lohn-fuer-handwerksmeister-als-feigenblatt.html

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