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Der Senat hat sich verprüft
Verfassungsgericht hebt Entscheidungen gegen Wasser- und Kita-Volksbegehren auf
Gleich doppelt hat das Berliner Verfassungsgericht den rot-roten Senat am Dienstagmorgen abgewatscht und die direkte Demokratie in der Hauptstadt gestärkt: Sowohl das Kita-Volksbegehren als auch das Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe müssen zugelassen werden. Beide Anträge auf Volksbegehren hatte der Senat 2008 zurückgewiesen, die Initiatoren hatten Beschwerde eingelegt. Mit dem Urteil zur Aufhebung der Senatsentscheidungen erfolgte auc...
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