Verbraucherzentrale: Der Verwendung persönlicher Daten sollte widersprochen werden

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Wer nicht durch permanente Werbeanrufe, volle Briefkästen oder sogar unerwünschte Abbuchungen Nerven lassen will, dem rät die Verbraucherzentrale Brandenburg zum vorsichtigen Umgang mit persönlichen Daten wie Kontonummer, Geburtstag und der Angabe persönlicher Vorlieben. Die oft in Verträgen enthaltene Einwilligung zur Verwendung von Daten für Marketingzwecke sollte man bei Vertragsschluss streichen oder notfalls im Nachhinein widerrufen.

Mit vielen Ausnahmen und Übergangsfristen sind am 1. September 2009 wichtige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft getreten, die auch das Verwenden persönlicher Daten zu Werbezwecken und den Adresshandel einschränken.

So müssen zum Beispiel Erklärungen in Verträgen, dass man mit der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke einverstanden sei, ab 1. September 2009 deutlich hervorgehoben sein – bislang hat so mancher versehentlich auch diesen Passus unterschrieben, weil er ihm im Kleingedru...


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