Was bringt die neue Energieeinsparverordnung?

Immobilien

Am 1. Oktober ist die Energie-Einsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Für neue wie für alte Häuser gelten neue Vorschriften. Wichtig ist das aber zunächst vor allem für Häuslebauer – Besitzer und Mieter bereits bestehender Häuser sind weniger betroffen.

Für wen gilt die neue Energie-Einsparverordnung?
Die Vorschriften der EnEV 2009 müssen alle beachten, die ab dem 1. Oktober einen Bauantrag einreichen. Wer dies vorher getan hat, muss sich nach den Standards der bislang gültigen EnEV richten. Bei Sanierungen, die nicht gemeldet werden müssen – etwa Dach- oder Fassadendämmung –, ist der Zeitpunkt der Bauausführung entscheidend.

Was gilt künftig, wenn ich ein neues Haus baue?
Wird ein Haus neu gebaut, muss der maximale Gesamtbedarf an Energie für Heizen und Warmwasser 30 Prozent niedriger liegen als nach den alten Vorschriften. Dabei muss die Gebäudehülle – also vor allem die Außenwände – 15 Prozent effiz...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.