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Gericht bestätigt »Schandurteil«

Altenpflegerin verliert Job wegen sechs mitgenommener Maultaschen

Wegen ein paar Maultaschen verliert eine 58-Jährige in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee entschied gestern, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen Diebstahls zu Recht entlassen wurde.

Radolfzell (Agenturen/ND). Die Altenpflegerin hatte gegen ihre fristlose Kündigung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit geklagt: Ihre Klage wurde abgewiesen. Die Frau hatte die Maultaschen von der Verpflegung der Heimbewohner abgezweigt. Sie wären nach ihrer Darstellung im Müll gelandet. Zudem sei es gang und gäbe, übriggebliebenes Essen zu verzehren. Ihr Arbeitgeber, die städtische Spitalstiftung...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/157561.gericht-bestaetigt-schandurteil.html

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