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»Ein menschwürdiges Dasein«

Hartz IV-Regelsatz für Kinder: Karlsruhe will nun grundsätzliche Fragen klären

In Karlsruhe deutet sich eine kleine Sensation an: Das Bundesverfassungsgericht könnte die am Dienstag begonnen Verhandlungen über den Hartz IV-Satz für Kinder zum Anlass nehmen, ein »Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum« zu formulieren. Bislang fanden sich im Grundgesetz nur sehr schwammige Formulierungen zum Sozialstaatsprinzip.

Am Dienstag kam der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes erstmals zusammen, um über die Klagen dreier Familien aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern zu verhandeln. Die Hartz IV-betroffenen Familien hatten sich zuvor durch mehrere Instanzen geklagt, um die willkürliche Festsetzung der Regelsätze von Kindern richterlich prüfen zu lassen. Zwar wird das Urteil erst im Frühjahr des nächsten ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/157789.ein-menschwuerdiges-dasein.html

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