Förderung für Bildende Kunst

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(ND). Zur Förderung von Berliner Künstlerinnen und Künstlern gewährt die Kulturverwaltung Zuschüsse für Projektvorhaben im Bereich der Bildenden Kunst.

Gefördert werden laut Senat Projekte, in denen neuere, auch interdisziplinäre künstlerische Ansätze und innovative Positionen im Bereich der Bildenden Kunst zum Ausdruck kommen. Die Bandbreite reiche dabei von Malerei, Bildhauerei, der künstlerischen Fotografie bis hin zu raumbezogenen künstlerischen Arbeiten, Performances und Arbeiten im Bereich der Medienkunst, so die Kulturverwaltung.

Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Antragsteller ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben und die Ausstellung bzw. die Erstaufführung von künstlerischen Videos zwischen März und Dezember 2010 in Berlin durchgeführt wird. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen, Bewerbungsschluss ist der 25. November. Bewerbungsunterlagen sind unter www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.htmlK4 verfügbar

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