Alt, aber nicht veraltet

  • Hans Michael Heinig
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

In diesem Jahr feierte das geltende Religionsverfassungsrecht gleich einen doppelten Geburtstag. Das Grundgesetz wurde sechzig, die darin aufgenommenen Religionsartikel der Weimarer Reichsverfassung wurden sogar neunzig Jahre alt. Ein stolzes Alter. Manche meinen: zu alt. Das deutsche Staatskirchenrecht habe sich überlebt. Schließlich hätten sich die religionssoziologischen Eckdaten deutlich verändert. Mit der wachsenden religiös-weltanschaulichen Vielfalt gingen auch schärfere gesellschaftliche Konflikte einher. Um diesen zu begegnen, müsse Religion strikt als Privatsache behandelt werden.

Doch eine laizistische Verdrängung der Religion aus dem öffentlichen Raum ist keineswegs besser als das geltende Religionsrecht geeignet, den Herausforderungen der religiös-weltanschaulichen Pluralität zu begegnen. Rigoristische Trennungsmodelle neigen dazu, die Religionsfreiheit unbotmäßig zu beschneiden, Religion zu diskriminieren und religiös-wel...


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