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Mit der Vielfalt leben lernen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ein muslimischer Schüler unter bestimmten Bedingungen berechtigt ist, in Räumen der Schule ungestört seine ihm durch seine Religion (Anmerkung: und nach seiner Interpretation dieser Religion!) auferlegte Gebetspflicht zu erfüllen. Er darf beten. Es soll ihm von Staats wegen dabei geholfen werden. Das Urteil legitimiert, dass in diesem Bereich d...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/157873.mit-der-vielfalt-leben-lernen.html

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