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Wirtschaftlichkeit ist nachzuweisen

Betriebskostenabrechnung

Als der Mieter die Abrechnung seiner Heiz- und Warmwasserkosten über mehrere Abrechnungszeiträume erhielt, wurden von ihm erhebliche Nachzahlungen verlangt. Er legte Widerspruch ein, weil ihm die Abrechnungsergebnisse zu hoch erschienen. Die ihm angerechneten Kosten waren erheblich höher, als im Vorjahreszeitraum.

Der Vermieter klagte nun vor dem zuständigen Amtsgericht auf Zahlung der vollen Summe. Aber der Richter hat der Klage nur teilweise stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen. Der Vermieter habe zwar einen Teilanspruch auf Zahlung der Betriebskosten, aber auch dem Mieter stehe ein Anspruch aus »positiver Vertragsverletzung« des Vermieters zu. Das ergäbe sich aus der Verletzung des Gebots der Wirts...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/158145.wirtschaftlichkeit-ist-nachzuweisen.html

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