Welcher Vermieter muss Betriebskosten abrechnen?

Vermieterwechsel

Wenn während einer Abrechnungsperiode (jeweils 12 Monate) der Vermieter wechselt, muss der neue Vermieter über die gesamte laufende Abrechnungsperiode, also über alle während dieser Zeit geleisteten Beträge, gegenüber den Mietern abrechnen. Der Verkäufer, das heißt der alte Vermieter, muss auch nicht über Vorauszahlungen abrechnen, die Mieter noch an ihn geleistet haben. Er ist aber verpflichtet, hinsichtlich der Jahresabrechnung der Betriebskosten mit dem neuen Eigentümer zusammenzuwirken (BGH-Urteil vom 14. September 2000, Az. III ZR 211/99).

Zieht ein Mieter während einer Abrechnungsperiode aus, dan...


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