Bundesverfassungsgericht: Homo-Ehe bei Betriebsrente gleichgestellt

Altersversorgung

Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften dürfen bei Betriebsrenten im öffentlichen Dienst nicht benachteiligt werden. Das entschied kürzlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Verfassungsrichter übten deutliche Kritik an den weitgehenden Privilegien der Ehe im Vergleich zur Gemeinschaft von Schwulen und Lesben.

»Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind«, heißt es in dem Urteil, mit dem das Verfassungsgericht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufhob und zurü...


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