Zivildienst: Erst Training, dann Fahrdienst

Neu seit 1. Oktober

Zivildienstleistende, die während ihrer Tätigkeit überwiegend mit Pkw, Kleintransportern oder Bussen unterwegs sind, müssen seit 1. Oktober ein mindestens fünfstündiges Fahrtraining vor Dienstantritt absolvieren. Der ADAC, der die erforderliche Schulung anbietet, rät zu rechtzeitiger Planung, damit im Zweifelsfall kein »Notstand« entsteht.

Auf allen seiner knapp 60 Trainingsanlagen bietet der ADAC das geforderte theoretische und praktische Rüstzeug für die Fahrdienste bei »Essen auf Rädern« oder Personentransporten bei Rettungsdiensten und während der Behinderten- und Seniorenbetreuung an. Das Ziel dieser Neuregelung ist, für mehr Sicherheit der zumeist jungen Zivildienstleistenden zu sorgen, die häufig auch noch nicht lange eine Fahrerla...


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