Bundesgerichtshof: Kein Schmerzensgeld nach Unfall im Kindergarten

Rechtsprechung

Der städtische Kindergarten liegt in einem Wäldchen am Stadtrand. Eine Gruppe Kinder spielte dort im Freien. Beaufsichtigt von zwei Erzieherinnen, bastelten die Kinder mit Naturmaterialien und Werkzeugen. Ein Kind zog einen im Boden steckenden Schraubenzieher heraus und traf damit bei einer schwungvollen Rückwärtsbewegung einen Sechsjährigen am rechten Auge.

Die verletzte Hornhaut des Jungen musste mehrmals operiert werden. Sein Sehvermögen war durch eine Hornhautnarbe dauerhaft beeinträchtigt.

Im Namen des Jungen verklagten seine Eltern die Stadt auf Schmerzensgeld: Ihre Erzieherinnen hätten die Auf...


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