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Schwimmbad

Wohnungseigentum

In öffentlichen Schwimmbädern wird die Wasserqualität regelmäßig kontrolliert, damit sich keine Krankheitserreger verbreiten. Dafür ist das Gesundheitsamt zuständig. Eine Wohnungseigentumsanlage verfügte über ein kleines Bad (Schwimmbecken, Sauna, Solarium, Dusche). Die Eigentümergemeinschaft staunte, als ihr eine Verfügung des Gesundheitsamts zugestellt wurde: Das Schwimmbadwasser müsse künftig e...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/158911.schwimmbad.html

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