Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Schwimmbad
Wohnungseigentum
In öffentlichen Schwimmbädern wird die Wasserqualität regelmäßig kontrolliert, damit sich keine Krankheitserreger verbreiten. Dafür ist das Gesundheitsamt zuständig. Eine Wohnungseigentumsanlage verfügte über ein kleines Bad (Schwimmbecken, Sauna, Solarium, Dusche). Die Eigentümergemeinschaft staunte, als ihr eine Verfügung des Gesundheitsamts zugestellt wurde: Das Schwimmbadwasser müsse künftig e...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/158911.schwimmbad.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.