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Urteile

Kurz

Unterbricht eine Arbeitnehmerin ihre Fahrt zur Arbeit, um sich ein Pausenbrot zu besorgen, rutscht auf dem vereisten Parkplatz aus und bricht sich ein Bein, muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die Kosten aufkommen; Einkaufen ist eine private Tätigkeit, Unfälle auf Umwegen oder Zwischenstopps auf dem Weg zum Arbeitsplatz sind keine Arbeitsunfälle – beim Abbiegen vom Arbeitsweg e...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/158917.urteile.html

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