EU-Gericht: Mehr Rechte bei Kündigung in der Elternzeit

Rechtsprechung

Arbeitnehmer in Elternteilzeit sollen bei einer fristlosen Kündigung rechtlich besser geschützt werden. Dies entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Im Falle einer Kündigung müsse der Arbeitgeber eine Entschädigung auf Basis des Vollzeitvertrages zahlen, der vor der Elternteilzeit gültig war. Das Gericht urteilte über einen Fall aus Belgien. (Rechtssache: C-116/08)

Die vom Gericht geforderte Regelung verhindere, dass Arbeitnehmer aus Angst vor Benachteiligung die Elternteilzeit nicht in Anspruch nehmen und dass Unternehmen aus finanziellen Gründen bevorzugt diese Angestellten entlassen. Der EuGH schrieb: »Das liefe unmittelbar dem Zweck der Rahmenvereinbar...


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