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Überzogene Forderung

BGH-Urteil

Nachdem Dresdner Mieter bereits umgezogen waren, verlangte der neue Vermieter von ihnen eine Bescheinigung, dass sie bisher keine Mietschulden hinterlassen haben. Der bisherige Vermieter bestätigte schriftlich, dass es keine Mietschulden gäbe. Doch das genügte dem neuen Vermieter nicht. Er verlangte eine weitergehende Erklärung: Der bisherige Vermieter solle auch bestätigen, dass die Miete immer e...

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