Bewegungsmelder

Atomkraftgegner wehren sich gegen Videoaufnahmen

(ND). Die Berliner Großdemonstration am 5. September wird ein gerichtliches Nachspiel haben. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) und ein Einzelkläger wehren sich gegen die Überwachung der Demo durch Video- und Filmaufnahmen der Polizei. Die Kläger rügen gegenüber dem Verwaltungsgericht Berlin die Verletzung ihrer Versammlungsfreiheit und ihres Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Für das flächendeckende Filmen habe es keinen Anlass gegeben.

Die Atomkraftgegner befürchten, dass die erhobenen Bilddaten gespeichert worden sein könnten. Es sei nicht auszuschließen, dass die Erstellung eines anlasslos angelegten »Datenvorratsspeichers« intendiert war, auf den auch bei künftigen Ereignissen zugegriffen werden kann. Anwältin Ulrike Donat rügt: »Damit kann im Nachhinein die Teilnahme an einer Versammlung neu interpretiert und zu einem späteren Zeitpunkt Anlass ...


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