Lohndumping durch die Hintertür

Brandenburg will Aufträge an Zahlung von Mindestlöhnen binden. Doch was ist mit Subfirmen?

  • Wilfried Neiße, Potsdam
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die rot-rote Landesregierung in Brandenburg plant ein Gesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Zahlung von Mindestlöhnen bindet. Der Präsident des Handwerkskammertages sieht ein Kontrollproblem.

Ganz oben auf dem Fahrplan der neuen rot-roten Landesregierung in Brandenburg steht das Vergabegesetz. Die Adressaten wissen das und haben punktuell Einwände. Mit dem Ziel, die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von sozialen Mindeststandards zu binden, zogen SPD und LINKE in den Wahlkampf.

Im Koalitionsvertrag steht: »Die Koalition schafft die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass öffentliche Aufträge nur dann vergeben werden können, wenn über dem Mindestlohn liegende Tarifbindungen oder zumindest die Zahlung von Mindestlöhnen vorausgesetzt ist. Wir werden uns auf Bundesebene für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn einsetzen.« Ersten Äußerungen der Regierung zufolge ist das Vergabegesetz schon im Frühjahr zu erwarten. Der Präsident des Handwerkskammertages Brandenburgs, Bernd Ebert, unterstreicht, dass auch er für Existenz sichernde Löhne eintritt. Beschäftigte, die Vollzeit arbeiten, müssen von dem Lohn, den sie...


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