Rauchmelder-Pflicht im Nordosten

Mieter oder Wohnungsbesitzer – wer muss die neue Vorschrift aus Schwerin umsetzen?

Schwerin/Rostock (dpa/ND). Kurz vor der Rauchmelder-Pflicht in Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern ist laut Mieterbund noch immer umstritten, wem diese Pflicht nun eigentlich zukommt.

Laut Landesbauordnung ist der Besitzer der Wohnung verpflichtet, diese bis Jahresende mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Besitzer der Wohnung seien aber sowohl Mieter als auch Vermieter, sagte Mieterbund-Geschäftsführer Christian Rudolph am Donnerstag. Allerdings sei die Landesbauordnung ein Regelinstrument, das sich eindeutig an Bauherren und damit weitestgehend an Eigentümer und Vermieter wende. Dagegen geht da...


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