Ehepartner: Eigene Steuererklärung für Geringverdiener möglich

Fiskus

In der Regel werden Ehepartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Dann haften sie gemeinsam – als »Gesamtschuldner« – für ihre Steuerschuld. Das bedeutet: Errechnet das Finanzamt für ein Ehepaar eine Nachzahlung, kann es von jedem Partner die volle Summe fordern. Auf Antrag eines der Partner weicht das Finanzamt von dieser Praxis ab.

Dann ermitteln die Finanzbeamten zwei getrennte Schuldbeträge und jeder Partner hat nur den auf ihn selbst entfallenden Teil der Steuerschuld zu zahlen. So gesc...


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