Ausländerfeindlichkeit

Bundesarbeitsgericht

Im Lager eines Unternehmens arbeiteten vier türkischstämmige Mitarbeiter. Unbekannte beschmierten die Herrentoilette mit einem Hakenkreuz und ausländerfeindlichen Parolen. Die Arbeitnehmer türkischer Herkunft berichteten später, sie hätten sich beim Leiter der Niederlassung im September 2006 über die Schmierereien beschwert. Der habe jedoch nichts unternommen, sondern nur gesagt, dass »die Leute eben so denken«. Diese Unterhaltung bestritt der Leiter.

Fest steht, das...


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