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Wenn sich beim Einzug akzeptierte Mängel später weiter verschlechtern

Mietminderung

Wenn man eine Wohnung mit deutlich erkennbaren Mängeln mietet und mit dem Vermieter keine Vereinbarung über deren Beseitigung trifft, ist in der Regel damit auch das Recht auf Mietminderung verwirkt. Deshalb sollte man bei Neuabschluss eines Mietvertrages erkennbare Mängel nicht einfach hinnehmen.

Wie ist es aber, wenn diese Mängel im Verlauf der Mietzeit schlimmer werden? Dazu gab es vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eine Entscheidung. Als eine Mieterin einzog, gab es darin einige Mängel, die sich im Laufe der Mietzeit weiter verschlechterten. Im Winter verzog sich die Balkontür durch Feuchtigkeit, die Farbe war abgeplatzt und die Tür klemmte. Darüber hinaus war im Bad Schimmelpilz zu ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/159367.wenn-sich-beim-einzug-akzeptierte-maengel-spaeter-weiter-verschlechtern.html

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