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Aufzug als Modernisierungsmaßnahme

Neue Betriebskosten

Im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen wurde im Haus auch ein Aufzug eingebaut. Der Vermieter rechnete nach Ablauf eines Jahres über die Kosten des Betriebs des Aufzugs ab und verlangte vom Mieter eine entsprechende Betriebskostennachzahlung.

Damit waren die Mieter nicht einverstanden. Sie verweigerten die Umlage. Da klagte der Vermieter auf Zahlung. Der Fall kam vor das Landgericht. Hier wies der Richter die Klage ab. Er vertrat die (in der Rechtsprechung und Literatur umstrittene) Auffassung, dass eine Verpflichtung des Mieters zur Übernahme von Betriebskosten (auch Nebenkosten genannt) nur entstehen könne, wenn dies zwischen den Mie...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/159369.aufzug-als-modernisierungsmassnahme.html

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