Feinheiten des Einzelfalls

Lärm von der Baustelle

Lärmbelästigung, die während der Mietzeit auftritt, gibt Mietern in der Regel das Recht zur Mietminderung auch dann, wenn der Lärm von einer nahe gelegenen Baustelle verursacht wird.

Aber Vorsicht, das gilt nicht in jedem Fall. Hat ein neu eingezogener Mieter feststellen können, dass sich neben dem Haus eine Baulücke befindet, die eines Tages bebaut werden könnte, dann ist die Minderung ausgeschlossen. Er habe sich ja denken können, dass von dort eines Tages lauter Lärm in seine Wohnung dringen kann. So jedenfalls ein Urteil des Lan...


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