Phänomen Kommunismus geklärt?

Am 23. November 1954 begann das Hauptverfahren im KPD-Verbotsprozess

Eine »Polizeiatmosphäre« hatten bundesdeutsche Zeitungen in den Tagen um den 23. November 1954 in der damals ansonsten noch recht beschaulichen einstigen Residenzstadt Karlsruhe ausgemacht. Das Interesse der uniformierten und zivilen Staatsschützer konzentrierte sich besonders auf das Umfeld des Sitzes des Bundesverfassungsgerichtes. Für diesen Tag war die Eröffnung der Hauptverhandlung im von der Bundesregierung beantragten Verbotsverfahren gegen die Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) angesetzt worden.

Am 23. November 1951 hatte die Bundesregierung den Verbotsantrag in Karlsruhe eingereicht. Staatssekretär Ritter von Lex fasste, entsprechend der antikommunistischen Staatsdoktrin, in seinem Eingangsplädoyer den Kern der Klage zusammen: »Der Antrag der Bundesregierung richtet sich gegen die Kommunistische Partei Deutschlands, für die die theoretischen Grundlagen des Kommunismus verpflichtend sind ... Ich beweise diese Behauptung m...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.