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Der Winzer darf Wein ausschenken

Land sieht keine extra Regel vor / Problem ist das Anbieten von Speisen

Für die so genannte Straußenwirtschaft wird Brandenburg keine Sonderregelung treffen. Laut Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (LINKE) ist diese Form der Bewirtung im Rahmen der geltenden Bestimmungen heute schon möglich und bedarf lediglich »der Anzeige«.Mit Straußenwirtschaft sind weder der Vogel Strauß noch der Blumenstrauß gemeint. Vielmehr handelt es sich um einen »Nebenerwerb im Rahmen der...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/159683.der-winzer-darf-wein-ausschenken.html

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