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Sozialhilfe: Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen?

Urteil

Der Ehemann der Sozialhilfeempfängerin war 2007 gestorben. Für die Beerdigung gab die Witwe 1.394 Euro aus, für die sie anschließend vom Sozialhilfeträger Ersatz verlangte. Der lehnte die Kostenübernahme ab und erklärte, die Witwe müsse sich an die 80-jährige Schwiegermutter halten. Von seiner Mutter hätte der 58-jährige erwerbsunfähige Mann Unterhalt verlangen können. Und wenn die Witwe die Beerd...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/159821.sozialhilfe-wer-muss-fuer-die-beerdigungskosten-aufkommen.html

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