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Rabiate Kindergärtnerin

Rechtsprechung

Wegen ihrer rabiaten Erziehungsmethoden hat das Amtsgericht Gera gegen eine Kindergärtnerin zwei Jahre Berufsverbot verhängt. Zudem wurde die 59-Jährige zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und muss 2400 Euro an Kindereinrichtungen zahlen. Der Strafrichter sah es den Angaben nach als erwiesen an, dass die Frau im Kindergarten einen Einjährigen in einen dunklen Raum gesperrt sowie andere K...

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