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Abgeltungssteuer: Freistellungsaufträge rechtzeitig stellen

Verbraucherzentrale

Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, egal ob mit Geldanlagen oder beim Bausparen, muss darauf Abgeltungssteuer entrichten. Seit dem 01.Januar 2009 beträgt diese 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird jedoch erst fällig, wenn die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen oder beim Finanzinstitut kein bzw. kein ausreichender Frei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/160749.abgeltungssteuer-freistellungsauftraege-rechtzeitig-stellen.html

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