Steuerklassenwechsel: Das geplante Faktorverfahren wirft neue Fragen auf

Fiskus

Verheiratete Arbeitnehmer können ihre Steuerklasse frei wählen. So bestimmen sie mit, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber jeden Monat an das Finanzamt abführt. Zur Wahl stehen derzeit zwei Kombinationen und als Faustregel gilt: Die Kombination IV / IV ist erste Wahl, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen. Die Kombination III / V bringt mehr Netto im Monat, wenn der Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern hoch ist. Das höhere Einkommen wird mit der Klasse III relativ niedrig, das geringere Einkommen mit Klasse V relativ hoch besteuert. Die hohe Steuerbelastung in der Steuerklasse V wird zwar in der jährlichen Einkommensteuerveranlagung wieder ausgeglichen, sie wird aber oftmals als Hemmschwelle für eine Beschäftigungsaufnahme angesehen.

Elterngeld und Steuerklasse: Kündigt sich Nachwuchs an, stellen sich neue Fragen, denn die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Nettoverdienst desjenigen, der das Kind im ersten Lebensjah...


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