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Kein Hausverbot gegen lautstarken Störer
Wohnungseigentum
Eine Eigentümergemeinschaft kann einem störenden Besucher nicht einfach Hausverbot erteilen. Das komme allenfalls als allerletztes Mittel in Betracht, wenn anders keine ausreichende Ruhe einkehrt, heißt es in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Es gab damit der Beschwerde einer Wohnungseigentümerin in Rheinland-Pfalz statt. Mehrere Bewohner des Hauses fühlten sich schon dur...
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