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Ankauf des Kleingartens?

Sachenrechtsbereinigung

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil, das Rechtsanwalt Jürgen Naumann, Berlin-Mitte, dem Ratgeber zusandte, bestimmt: Widerspruch (Einrede) nach § 29 Abs. 1 Sachenrechtsbereinigungsgesetz kann erhoben werden, wenn das Grundstück aus rechtlichen Gründen nicht mehr zu dem nach diesem Gesetz vorausgesetzten Zweck genutzt werden kann. Zur Erläuterung: Dieses Gesetz, das im September 1994 in Kraft...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/160761.ankauf-des-kleingartens.html

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