Stundenlohnarbeiten: Nachweis über erbrachte Arbeitsstunden reicht aus

Betriebsalltag

Bei Stundenlohnvereinbarungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber, etwa weil die Anzahl der abgerechneten Stunden vom Auftraggeber angezweifelt wird.

Hier einige Beispiele aus der Rechtsprechung:

Fall 1 : Begründung des Stundenlohnanspruches
Ein Handwerksbetrieb hatte Maler- und Verputzerarbeiten durchgeführt. Die Stundenzettel gaben nur Aufschluss über die gearbeitete Stundenzahl pro Tag und das dazu verwendete Material.

Der Bundesgerichtshof entschied dazu, dass der Auftragnehmer nicht im Einzelnen darlegen müsse, mit welchen Tätigkeiten seine Arbeitnehmer zu welchem Zeitpunkt befasst waren. Die geleistete Stundenzahl pro Tag reiche aus. Eine Ausnahme liege nur vor, wenn eine genauere Aufstellung vereinbart sei.

BGH, Urteil vom 28.05.2009, Az. VII ZR 74/06

Fall 2: Zu viele Arbeitsstunden
Ein Malerbetrieb hatte auf den Stundenzetteln genau aufgeschlüsselt, für welche Arbeiten wie viele Mi...



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