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Baumfällung auf die Miete umlegen?

Gartenpflege

Der Vermieter kann etliche Kosten auf die Miete umlegen – ob das die Grundsteuer, die Schneeräumung oder Hausmeisterdienste usw. sind. Wie aber steht es um die Kosten für Baumfällung in einem Garten, dessen Pflege ein Mieter übernommen hat. Dazu hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss geäußert, den Rechtsanwalt JÜRGEN NAUMANN, Berlin-Mitte, dem Ratgeber zusandte. Der BGH hat ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/160769.baumfaellung-auf-die-miete-umlegen.html

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