Ruhestörung?

Sie sollte 50 Euro zahlen, weil sie sonntags Präludien von Bach geübt hatte – nun hat das Bundesverfassungsgericht einer jungen Musikerin Recht gegeben. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hoben die Karlsruher Richter Entscheidungen der Berliner Justiz auf, d...


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