Klagen gegen Gasag gebündelt
(dpa). Im Streit um Rückzahlungsforderungen an die Gasag greifen Verbraucherschützer jetzt zu einer Sammelklage. Im Namen von 194 Kunden sollen damit insgesamt 193 000 Euro eingefordert werden, wie die Verbraucherzentrale Berlin mitteilte. Bis über diese Einziehungsklagen vor dem Amtsgericht Mitte und dem Landgericht entschieden werde, dürften aber Monate vergehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juli eine bis Anfang 2007 verwendete Preisanpassungsklausel im Tarif »Aktiv« für ungültig erklärt. Die Gasag sieht deshalb aber keinen Grund für Rückzahlungen. Bemühungen um eine außergerichtliche Lösung waren zuvor gescheitert.
Ein Gasag-Sprecher sagte, der Schritt der Verbraucherzentrale komme nicht überraschend und sei ihr gutes Recht. Er bekräftigte zugleich die Position des Unternehmens. Bereits im Sommer hatte die Gasag betont, die Kunden hätten zu keiner Zeit einen anderen Preis gezahlt, wenn eine nicht-beanstandete Klausel verwendet worden wäre. Kein Kunde habe zu viel bezahlt. Daher bestünden auch keine Rückforderungsansprüche. Betroffen waren laut Gasag insgesamt etwa 300 000 Kunden.
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.