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Unterhalt
Urteil
Nach der Scheidung bemühte sich die Frau, die eine siebenjährige Tochter zu betreuen hatte, um einen Job. Die gelernte Buchhändlerin fand eine Drei-Viertel-Stelle als Verkäuferin. Das kleine Mädchen besuchte zuerst bis 14 Uhr den Kindergarten; anschließend die Grundschule, dort wurde es ebenfalls bis 14 Uhr betreut. Ein Antrag der Mutter auf Nachmittags-Betreuung im Hort wurde abgelehnt. Wenn sie ...
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