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Ja der Denkmalschützer gilt

Denkmal / Steuern

Die Finanzämter behalten sich zwar eine kritische Prüfung aller eingereichten Steuerunterlagen vor, aber manchmal sind auch sie an die Entscheidungen anderer Behörden gebunden. Das war nach Auskunft der LBS beim Erwerb eines denkmalgeschützten Gebäudes so, bei dem der Fiskus deutlich weniger an abzugsfähigen Sanierungskosten anerkennen wollte, als das die Denkmalschützer zuvor bereits getan hatten...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/161219.ja-der-denkmalschuetzer-gilt.html

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