Wer haftet bei Sturz auf Glatteis?

Wohnungseigentum

Die 68-Jährige wohnte mit ihrem Mann in einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen. Von einem Privatweg der Wohnanlage aus führte eine abschüssige Rampe hinunter zur Tiefgarage. Im schneereichen März 2006 wollte das Paar nachmittags einen Spaziergang machen. Der Wetterdienst hatte »verbreitet Glätte durch Eis und Schnee« angekündigt. Daher wollte die Frau aus dem Auto in der Tiefgarage einen Regenschirm holen.

Doch so weit kam sie erst gar nicht: Auf der eisigen Rampe rutschte die Seniorin aus und brach sich beim Sturz den linken Knöchel. Zwei Wochen lag sie in der Klinik. Zuhause benötigte die Verletzte lange einen Rollstuhl, weil sie (infolge eines früheren Unfalls) rechts ein steifes Knie hatte. Die Mieterin verklagte den Verwalter und de...


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