Bundessozialgericht: Komplette Unterkunftskosten auch bei ungültigem Mietvertrag

Rechtsprechung

Die Ämter müssen ALG-II-Beziehern auch bei rechtswidrigen Mietverträgen (zunächst) die vollen Unterkunftskosten auszahlen.

Verhandelt wurde über den Fall einer Frau (2 Kinder), die mit ihrem Vermieter einen Staffelmietvertrag abgeschlossen hatte. Das Amt ignorierte jedoch sämtliche Erhöhungen und übernahm weiterhin nur die ursprünglich vereinbarte Miete. Schließlich sei die erste Mieterhöhung entgegen den gesetzlichen Vorschriften bereits innerhalb des ersten Jahres erfolgt. Aufgrund dessen wäre der Staffelmietvertrag zivilrechtlich unwirksam und somit nur Ursprungsmiete übernahmefähig.

Das Bundessozialgericht (BSG) stellte nunmehr klar, dass einem ALG-II-Bezieher auch im Falle eines ungültigen Mietvertrages die kompletten Unterkunftskosten zustehen. Kosten der Unterkunft sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen. Rechtswidrige Mieten müssen allerdings nicht dauerhaft aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Das Amt h...


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