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Diakonie lobt Umzugspraxis für Arbeitsuchende

  • Lesedauer: 1 Min.

(epd). Die Berliner Diakonie hat sich für die Beibehaltung der sozialverträglichen Praxis beim Umzug von Hartz-IV-Empfängern in der Bundeshauptstadt ausgesprochen. »Ein Wechsel der Wohnung bedeutet für eine Vielzahl der Betroffenen einen weiteren Schritt in die Hoffnungslosigkeit«, erklärte Diakonie-Direktorin Susanne Kahl-Passoth am Mittwoch in Berlin. Der evangelische Wohlfahrtsverband reagierte damit auf ein Urteil des Bundessozialgerichts. Die Kasseler Richter hatten am Dienstag das Land Berlin zu Schadenersatz in Höhe von mehr als 13,1 Millionen Euro verurteilt. Das Land habe bei Hartz-IV-Empfängern verspätet geprüft, ob sie in einer zu teuren Wohnung leben, hieß es zur Begründung (Az.: B 1 AS 1/08 KL).

Mit der sogenannten Ausführungsvorschrift Wohnen habe Berlin einen Maßstab gesetzt, erklärte Kahl-Passoth. Bei der Vorschrift sei es um den Würdegrundsatz gegangen. Die Theologin verwies zudem auf die entstehenden Kosten für die Umzüge. Viele Betroffene hätten nicht das Geld für den Wechsel in eine günstigere Wohnung.

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