Ohne Ausländerbeauftragten

Das Amt ist an der Universität Potsdam nicht mehr vorgesehen

Die Universität Potsdam will am heutigen Donnerstag über eine neue Grundordnung abstimmen. Darin soll das seit 1999 verankerte Amt des Ausländerbeauftragten nicht mehr enthalten sein. Bisher gab es insgesamt vier Beauftragtenämter – jeweils eines noch für Gleichstellung, Umweltschutz und Behinderung. Doch während diese allesamt hauptamtlich oder über eine teilweise Freistellung geführt werden, bestand der Akademische Senat auf einem Ehrenamt für den Posten des Ausländer- bzw. Integrationsbeauftragten.

Wohl deshalb hat sich trotz mehrfacher Ausschreibung kein Kandidat für die Stelle gefunden. In den vergangenen Jahren blieb sie unbesetzt. Daher habe man sich nun entschieden, die Stelle nicht neu auszuschreiben, teilt die Leiterin des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Universität auf ND-Nachfrage mit. Warum aber wandelt die Universität den Posten nicht in eine bezahlte Stelle um? »Chroni...


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