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Länder wollen mehr von der Mehrwertsteuer

Im Gegenzug zu den Steuerausfällen durch das schwarz-gelbe Wachstumsbeschleunigungsgesetz wollen die Länder künftig einen größeren Anteil an der Mehrwertsteuer erhalten.

Entsprechend der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik gibt es Festlegungen, wie der Steuerkuchen auf Bund, Länder und Kommunen verteilt wird. Im Grundgesetzartikel 106 ist festgelegt, welche Steuer welcher Gebietskörperschaft zusteht. Es gibt aber auch Gemeinschaftsteuern, zu denen die größten Einnahmeposten des Staates zählen: die Einkommen-, die Körperschaft-, die Kapitalertrag- und die ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/161655.laender-wollen-mehr-von-der-mehrwertsteuer.html

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