Kulanz für Gelb

Senat stellt Ausnahmeregel für Umweltzone auf

(ND). Im Rahmen der am 1. Januar in Kraft tretenden zweiten Stufe der Umweltzone stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Kulanzregel auf: Bis Ende Januar wird bei Fahrzeugen mit gelber Plakette auf die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit wegen fehlender grüner Plakette oder nicht vorliegender Ausnahmebescheinigung verzichtet. »Wir möchten nicht diejenigen bestrafen, die sich bereits für den Einbau eines Rußfilters entschieden haben, nun aber wegen beschränkter Produktionskapazitäten der Hersteller nicht rechtzeitig die grüne Plakette bekommen könne...


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