Kennzeichnung von Hunden

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(ND). Am 31. 12. 2009 ende eine Übergangsfrist für Hunde, die vor 2005 geboren und angeschafft wurden, erinnerte der Expertenrat vom Tierschutzverein für Berlin. Diese müssen nach dem Berliner Hundegesetz ab 1. Januar 2010 gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein. Hundehalter, die dagegen verstoßen, riskieren empfindliche Bußgelder. Die kostenfreie Registrierung des Tieres ist dann beim Deutschen Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes im Internet unter www.registrier-dein-tier.de möglich.

Hunde müssen mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher gekennzeichnet werden.

www.tierschutz-berlin.de

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