Datei für entlassene Straftäter

Mehr Überwachung von »Schwerverbrechern«

Schwerin (dpa/ND). Straftäter, die wegen besonders schwerer Taten wie Mord, Totschlag oder Vergewaltigung inhaftiert waren, sollen künftig auch nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in Mecklenburg-Vorpommern unter den wachsamen Augen der Behörden bleiben. Bereits jetzt könnten sie bei »Rückfallgefahr« unter die sogenannte Führungsaufsicht gestellt werden, erläuterte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU). Weisungen, keinen Alkohol zu trinken oder bestimmte Orte nicht zu besuchen, müssten kontrolliert werden.

Gemeinsam mit Innenminister Lorenz Caffier (CDU) wolle sie in einem Erlass festlegen, dass diese Täter mit allen wichtigen Informationen in einer D...


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