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Schlüssel hinterlegen
In Mietshäusern sollte man vor der Abreise in den Urlaub den Wohnungsschlüssel einem vertrauenswürdigen Nachbarn übergeben, denn auch ein abwesender Mieter ist verpflichtet Schäden abzuwenden. Dieser Nachbar wird dann nach dem Rechten sehen und er ist Ansprechpartner des Verwalters, wenn etwas passieren sollte.
Findet sich dafür niemand im Haus, ist der Verwalter/Vermieter darüber zu informieren, wo sich der Schlüssel in greifbarer Nähe während des Urlaubs befindet. Wird das versäumt und es passiert z.B. ein Rohrbruch in der Wohnung, könnte Schadensersatz verlangt werden, wenn der Schlüssel nicht auffindbar ist. Ferner muss man dafür sorgen, dass Mieterpflichten wie z.B. die Treppenreinigung in Abwesenhe...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/16233.schluessel-hinterlegen.html
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